AGQM_icons_rgb_Reach-Verordnung.jpg Basisinfo REACh

Für Hersteller, Händler und Importeure von Biodiesel stellt die Registrierung ihrer Produkte unter REACh, dem neuen EU-Chemikalienrecht, eine unabdingbare Voraussetzung für die Geschäftstätigkeit und eine große Herausforderung dar. REACh (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) schreibt eine Anmeldung aller Haupt-, Kuppel- und Nebenprodukte verbindlich vor.

Die AGQM koordinierte die REACh-Anmeldung für eine internationale Gruppe von mehr als 40 Biodieselproduzenten und -händlern. Die Registrierung von Fettsäuremethylester (Biodiesel) konnte im Jahr 2010 erfolgreich abgeschlossen werden. 

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Die für den Registrierungsprozess notwendigen Daten müssen zusammengetragen bzw. gegebenenfalls durch neue Studien generiert werden. Mit diesen Informationen werden umfangreiche Dokumente zur Stoffsicherheit und zur Anwendung erstellt; dies gilt sowohl für das Hauptprodukt Fettsäuremethylester als auch für spezielle Nebenprodukte einzelner Hersteller; auch Ethanol-Hersteller sind Mitglied der AGQM-Gruppe.

Die AGQM hat sich von Anfang an aktiv am REACh-Prozess beteiligt, um für die Branche den wirtschaftlichsten Weg zur erfolgreichen und fristgerechten Registrierung zu finden. Für die Umsetzung konnten erfahrene, kompetente Berater gewonnen werden. Die Geschäftsstelle der AGQM koordiniert alle Arbeiten und Prozessschritte und steht als Ansprechpartner für das Registrierungsverfahren zur Verfügung.

Unternehmen, die sich nicht an dem Registrierungsverfahren beteiligt haben, können dieser Pflicht entsprechend durch Erwerb eines sogenannten "Letter of Access" nachkommen.

Link: Teilnehmerliste der AGQM-REACh-Gruppe